Wissenswertes zum Firmsakrament

 

Vorbemerkungen
I. Die Bedeutung der Firmung

1. Taufe, Firmung und Eucharistie sind die Sakramente, die den Menschen in die Kirche eingliedern und von der Herrschaft des Bösen befreien. Wer sie empfängt, erhält nach den Worten der Schrift Anteil am Tod Christi; er wird mit Christus begraben und auferweckt; er wird mit dem Geist der Kindschaft beschenkt, und mit dem ganzen Volk Gottes feiert er das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn.

2. Durch die Taufe werden die Menschen zu Gliedern Christi und damit zu Gottes Volk. Sie empfangen Nachlaß aller Schuld; sie werden neu geschaffen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist und so zu Kindern Gottes berufen.

3. Die Firmung führt die in der Taufe begonnene christliche Initiation weiter. In diesem Sakrament empfangen die Getauften den Heiligen Geist, der ausgegossen und am Pfingstfest vom Herrn über die Apostel gesandt wurde. Durch diese Gabe werden sie vollkommener Christus ähnlich; sie werden gestärkt, für ihn Zeugnis abzulegen zur Auferbauung seines Leibes in Glaube und Liebe.

4. Das Sakrament der Firmung wird gespendet durch die Salbung mit Chrisam auf der Stirn unter Auflegen der Hand und durch die Worte: Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist. Das Ausbreiten der Hände über die Firmlinge während des Gebetes "Allmächtiger Gott" ist zur gültigen Spendung des Sakramentes nicht erforderlich, aber trotzdem von großer Bedeutung für die Integrität des Ritus und das vollere Verständnis des Sakramentes.

Der gesamte Ritus hat doppelte Zeichenkraft: Das Ausbreiten der Hände geht auf einen biblischen Gestus zurück, durch den auf eine von der Gemeinde leicht zu verstehende Weise bezeichnet wird, daß die Gabe Gottes, der Heilige Geist, herabgerufen wird. Die Chrisamsalbung und die begleitenden Worte bringen klar zum Ausdruck, daß die Wirkung des Sakramentes im Geschenk des Heiligen Geistes besteht. Durch die Salbung mit wohlriechendem Öl empfängt der Getaufte ein unauslöschliches Siegel, das Zeichen des Herrn, so daß die Firmung nur einmal gespendet werden kann: gleichzeitig empfängt er damit auch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist, der ihn Christus vollkommener gleichgestaltet und ihn befähigt, unter den Menschen "Christi Wohlgeruch" (2 Kor 2, 15) zu verbreiten.

II. Der Empfänger

5. Nur ein Getaufter kann gefirmt werden. Wenn er über den Gebrauch der Vernunft verfügt, muß er im Stand der Gnade sein. Er soll entsprechend unterrichtet und fähig sein, das Bekenntnis, das bei seiner Taufe abgelegt wurde, zu erneuern.

6. Die Spendung der Firmung an Kinder wird in der Lateinischen Kirche im allgemeinen bis etwa zum siebten Lebensjahr aufgeschoben. Die Bischofskonferenzen können aus pastoralen Gründen ein Alter festlegen, das ihnen geeigneter erscheint, so daß die Firmung nach entsprechender Unterweisung - in reiferem Alter gespendet wird. Zu diesen Gründen zählt die Aussicht, den Firmlingen die Verpflichtung zur Nachfolge Christi und zum christlichen Zeugnis stärker bewußt machen zu können.

7. Erwachsene, die als Kinder getauft wurden, dann aber die weiteren Initiationssakramente nicht empfangen haben, sollen Firmung und Eucharistie in ein und derselben Feier empfangen; entsprechende Katechesen sollen auf diese Feier vorbereiten.

8. Erwachsene Taufbewerber und Kinder, die im Schulalter getauft werden, sollen in der Regel zusammen mit der Taufe auch die Firmung und die Eucharistie empfangen; ist dies nicht möglich, empfangen sie die Firmung in einer anderen gemeinsamen Feier.

9. Wird die Firmung im Sinn von Nr. 6 aufgeschoben, soll in Lebensgefahr oder aus anderen schwerwiegenden Gründen jenen, die noch nicht gefirmt sind, also auch Kindern, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben, die Firmung gespendet werden damit allen die Gnade des Sakramentes zuteil wird. Auch einer solchen Firmspendung soll nach Möglichkeit eine Vorbereitung vorausgehen.

III. Vorbereitung

10. Die Vorbereitung der Getauften auf den Empfang der Firmung ist eine wichtige Aufgabe des ganzen Gottesvolkes. In besonderer Weise müssen die Seelsorger dafür sorgen, daß alle Getauften zur vollen Eingliederung in die Kirche gelangen, und für eine gute Unterweisung besorgt sein. Es ist Aufgabe der Bischofskonferenzen, die pastoralen Hilfsmittel zu bestimmen, durch die die Firmlinge, besonders die Kinder, auf geeignete Weise auf die Firmung vorbereitet werden.

11. Die Hinführung der Kinder zu den Initiationssakramenten ist Aufgabe vor allem der christlichen Eltern. Sie sollen sich bemühen, die Kinder der jeweiligen Altersstufe entsprechend im Glauben zu erziehen und sie auf den fruchtbaren Empfang der Firmung und der Eucharistie vorzubereiten. Dabei sollen Lehrer und Katecheten den Eltern helfen. Die Eltern bringen das Bewußtsein von dieser Verpflichtung auch durch die eigene lebendige Teilnahme an der Feier der Sakramente zum Ausdruck..

12. Erwachsene Taufbewerber, die gleich nach der Taufe gefirmt werden, sollen während des Katechumenats die Hilfe der christlichen Gemeinde erfahren. Katecheten, Paten und andere Glieder der Ortsgemeinde nehmen sich ihrer in Unterricht und gemeinsamen liturgischen Feiern an.

13. Für getaufte Erwachsene sollen jene Bestimmungen entsprechend beachtet werden, die in den einzelnen Bistümern für die Zulassung Erwachsener zur Taufe und zur Eucharistie gelten. Vor allem soll eine geeignete Vorbereitung vorausgehen. Darüber hinaus sollen die Kandidaten Verbindung mit der Gemeinde und einzelnen Gläubigen bekommen. Das soll ihnen helfen, das Zeugnis eines christlichen Lebens zu geben und apostolisch tätig zu sein. Ihr Verlangen, an der Eucharistie teilzunehmen, muß auf richtig sein.

14. Die Vorbereitung eines getauften Erwachsenen auf die Firmung kann gelegentlich mit seiner Vorbereitung auf die Eheschließung zusammenfallen. Sooft in diesen Fällen vorauszusehen ist, daß die Bedingungen für einen fruchtbaren Empfang der Firmung nicht gegeben sind, soll der Ortsordinarius entscheiden, ob die Firmung nicht erst nach der Eheschließung gespendet werden soll.

15. Jeder Firmling sollte normalerweise einen Paten haben. Der Pate ist für die rechte Vorbereitung auf den Empfang des Sakramentes mitverantwortlich; bei der Firmfeier stellt er den Firmling dem Firmspender vor und hilft ihm auch später, in der Kraft des Heiligen Geistes den Glauben im Leben zu bezeugen.

Im Hinblick auf die heutige pastorale Situation empfiehlt es sich. daß der Taufpate auch Firmpate ist (Can 796, 1 wird damit außer Kraft gesetzt). So wird die enge Verbindung von Taufe und Firmung deutlicher und das Patenamt im Bewußtsein des Taufpaten erneut gestärkt.

Die Möglichkeit, einen vom Taufpaten verschiedenen Firmpaten zu wählen, wird dadurch nicht ausgeschlossen. Es ist auch möglich, daß die Eltern selbst ihr Kind dem Firmspender vorstellen. Es ist Sache des Ortsordinarius, je nach den Verhältnissen zu entscheiden, wie in seinem Bistum vorzugehen ist.

16. Die Seelsorger sollen darauf achten, daß der vom Firmling oder seiner Familie gewählte Pate seiner inneren Einstellung nach für dieses Amt geeignet ist und folgende Bedingungen erfüllt:
a) Er muß die seiner Aufgabe entsprechende Reife haben;
b) er muß der katholischen Kirche angehören und die Taufe, Firmung und Eucharistie empfangen haben:
c) er darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein.

IV. Spender

17. Der Bischof ist der ursprüngliche Spender der Firmung. Für gewöhnlich wird das Sakrament von ihm gespendet, weil so der Zusammenhang mit der ersten Geistausgießung am Pfingsttag besonders deutlich zum Ausdruck kommt. Denn die Apostel selbst haben den Heiligen Geist, den sie empfangen hatten, durch Handauflegung den Gläubigen weitergegeben. Die Spendung durch den Bischof verdeutlicht die enge Verbindung der Gefirmten mit der Kirche und ihre Verpflichtung, den Menschen von Christus Zeugnis zu geben.